Das oberste Ziel ist eine nachhaltige Unternehmensführung
Mit dem 'Green Deal' hat die EU eine Initiative gestartet, um nachhaltige Unternehmensführung als europäischen Standard zu etablieren. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Einhaltung der Menschenrechte und den Umweltschutz gelegt. Ein zentrales Element dieser Maßnahmen ist die Förderung von Transparenz in den Lieferketten und Wertschöpfungsprozessen europäischer Unternehmen durch Regulierung.
‚Carbon Leakage‘ vermeiden und Anforderungen des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) erfüllen
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist Teil des 'Fit for 55'-Pakets der Europäischen Union und sieht die schrittweise Bepreisung bestimmter emissionsintensiver Waren aus Drittländern bei der Einfuhr in die EU vor. Unternehmen in der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Strom, Düngemittel oder Wasserstoff in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Ländern importieren, müssen ab dem 1. Oktober 2023 quartalsweise über alle Importe gesondert Bericht erstatten. Die Bepreisung erfolgt über den Erwerb sogenannter CBAM-Zertifikate und soll mögliche Wettbewerbsnachteile von in der EU produzierten Gütern ausgleichen. In einer Übergangsphase von Oktober 2023 bis Ende 2025 müssen zwar noch keine Zertifikate erworben werden, jedoch müssen EU-Unternehmen ab 2024, beginnend mit dem 4. Quartal 2023, über ihre importierten CBAM-Güter sowie die direkten und indirekten Emissionen berichten.