Unternehmerische Nachhaltigkeit in Europa
Die EU hat im Rahmen des 'Green Deal' Maßnahmen ergriffen, um die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt zu fördern und eine nachhaltige Unternehmensführung zum europäischen Standard zu machen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Regulierung der Lieferketten europäischer Unternehmen, um Transparenz zu schaffen.
Das Lieferkettengesetz – einfach digital und rechtskonform umsetzen
Das LkSG verpflichtet Unternehmen in Deutschland seit Anfang 2023 zur Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt entlang der Lieferkette. Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und betrifft derzeit rund 900 Unternehmen in Deutschland. Ab 2024 soll das LkSG auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern gelten. Das entspricht rund 4.800 Unternehmen in Deutschland. Der Pflichtenkatalog des Lieferkettengesetzes ist umfangreich und erfordert die Erhebung, Verarbeitung und Aufbereitung großer Datenmengen. Der osapiens HUB für Due Diligence bietet eine digitale, schnelle und sichere Umsetzung aller Sorgfaltspflichten.