Unternehmerische Nachhaltigkeit in Europa
Die EU hat im Rahmen des 'Green Deal' Maßnahmen ergriffen, um die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt zu fördern und eine nachhaltige Unternehmensführung zum europäischen Standard zu machen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Regulierung der Lieferketten europäischer Unternehmen, um Transparenz zu schaffen.
Die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Die CSRD ist ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission, der darauf abzielt, die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der Europäischen Union (EU) zu verbessern.
Die Richtlinie zielt darauf ab, die wachsende Nachfrage nach transparenten und verlässlichen Informationen über die Leistung von Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) zu befriedigen und ersetzt die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD), die seit 2014 in Kraft ist.
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen (einschließlich nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen), die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- 250 Mitarbeiter
- 50 Millionen EUR Umsatz
- 25 Millionen EUR Bilanzsumme
Sowie börsennotierte KMU, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- 10 Mitarbeiter
- 900.000 EUR Umsatz
- 450.000 EUR Bilanzsumme
Daraus ergibt sich eine Meldepflicht für ca. 50.000 Unternehmen in der EU und ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland.
Anforderungen
- Verpflichtende Aufnahme in den Lagebericht
- Elektronische Berichterstattung im ESEF-Format
- Anwendung der obligatorischen Berichtsstandards (ESRS)
2024
Große, börsennotierte Unternehmen, die zuvor von der NFRD betroffen waren, müssen ESG-Informationen gemäß den CSRD-Leitlinien offenlegen. Bedingungen:
- mehr als 500 Mitarbeiter
- börsennotiert
2026
Alle börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen sind zur Berichterstattung verpflichtet. Bedingung: Zwei der folgenden drei Kriterien müssen erfüllt werden:
- mehr als 10 Mitarbeiter
- eine Bilanzsumme von mehr als 450.000 Euro
- ein Umsatz von mehr als 900.000 Euro
2024
2025
2026
2028
2025
GroßeUnternehmen sind zur Meldung verpflichtet. Bedingung: zwei der folgenden drei müssen überschritten werden:
- mehr als 250 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
- mit einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro
- Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro
2028
Nicht-europäische Unternehmen sind berichtspflichtig. Bedingung:
- ein Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung dort