CBAM verstehen und umsetzen

Unternehmensnachrichten

Februar 5, 2024

CBAM verstehen und umsetzen – wie Unternehmen jetzt die Anforderungen des CO2-Grenzausgleichsstems erfüllen können

Um dem anhaltend hohen Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittländer aufgrund der höheren europäischen CO2-Bepreisung entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission zum 1. Oktober 2023 einen Mechanismus zur Anpassung der CO2-Grenzwerte - den Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM - eingeführt. Unternehmen in der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Strom, Düngemittel oder Wasserstoff in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Ländern importieren, müssen künftig quartalsweise über alle Importe gesondert Bericht erstatten und eine Ausgleichzahlung in Form sogenannter CBAM-Zertifikate leisten. Die Ermittlung des Preises der CBAM-Zertifikate orientiert sich eng an den Bedingungen des europäischen Emissionshandels und erfolgt durch einen Abgleich mit dem wöchentlichen Durchschnitt der Zertifikatspreise im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Der CBAM gilt für direkte Emissionen, d.h. für Treibhausgase, die von der Herstellung der Ware bis zu ihrer Einfuhr in die EU ausgestoßen werden, aber auch für indirekte Emissionen, die bei der Erzeugung von Strom für die Produktion der unter die Verordnung fallenden Güter entstehen. Wurde im Ursprungsland bereits ein CO2-Preis entrichtet, können die Kosten auf das CBAM-Zertifikat angerechnet werden, um eine Doppelbelastung zu vermeiden.

Dekarbonisierung beschleunigen und ‚Carbon Leakage‘ vermeiden

Das „Fit for 55“-Paket setzt als ein Eckpfeiler des europäischen ‚Green Deal‘ ehrgeizige Ziele, um die Dekarbonisierung zu beschleunigen. Im Mittelpunkt dieser Bemühungen steht die schrittweise Reduzierung der Gesamtmenge an Emissionen, die im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) zulässig sind. Um hier nachhaltig erfolgreich zu sein, heißt es für die EU das sogenannte ‚Carbon Leakage‘ zu unterbinden, d.h. EU- und Nicht-EU-Unternehmen aus bestimmten emissionsintensiven Industriezweigen oder Teilsektoren daran zu hindern aus Kostengründen im Zusammenhang mit der Klimapolitik ihre Produktion in andere Länder mit weniger strengen Emissionsbeschränkungen zu verlagern, bzw. aus diesen Ländern zu importieren.

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein entscheidender Schritt im Kampf gegen kohlenstoffintensive Importe und ebnet den Weg zu mehr Klimaneutralität und soll als Schlüsselelement des „Fit for 55“-Pakets gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und emissionsintensive Waren und Produkte, egal ob sie innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union produziert wurden, gleich bepreisen. Dieser Ansatz ermutigt nicht nur die EU-Industrie zur Dekarbonisierung, sondern lädt auch EU-Partnerländer dazu ein, ihr Engagement für Klima- und Umweltziele zu erhöhen.

Der Countdown läuft

Seit dem 1. Oktober 2023 ist CBAM offiziell Realität. In einer Übergangsphase von Oktober 2023 bis Ende 2025 müssen zwar noch keine Zertifikate erworben werden, jedoch müssen EU-Unternehmen ab 2024, beginnend mit dem 4. Quartal 2023, über ihre importierten CBAM-Güter sowie ihre direkten und indirekten Emissionen berichten. Der erste Bericht muss bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. Korrekturen sind noch bis zu zwei Monate lang nach Fristende möglich. Für die ersten beiden Berichte gilt eine längere Frist, hier sind Änderungen, insbesondere für den bereits fälligen ersten CBAM-Bericht, bis zum 31. Juli 2024 möglich. In Deutschland wurde Ende 2023 die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) innerhalb des Umweltbundesamts als zuständige nationale Behörde benannt, über die importierende Unternehmen innerhalb der EU ihre Zugangsdaten zum CBAM-Portal der EU erhalten, über das die Berichterstattung letztlich erfolgt. Betroffene Unternehmen sind aufgefordert, für die Umsetzung der Berichterstattung entweder Herstellerdaten zu den Emissionswerten zu verwenden oder - falls Herstellerdaten für die ersten drei Quartalsberichte (noch) nicht ermittelt werden können - auf von der EU ermittelte Standardwerte, die Default Values for the Transition Period, zurückzugreifen. Darüber hinaus müssen für den Bericht relevante Importdaten erhoben werden. Viele Werte liegen unmittelbar in den Einfuhranmeldungen der importierten Waren vor, wie beispielsweise die Warennummer, die Eigenmasse, der Verfahrenscode, der Überlassungszeitpunkt sowie das Ursprungsland.

CBAM umsetzten – digital, automatisiert und rechtssicher

Die Umsetzung des CO2-Grenzausgleichs ist für die betroffenen Unternehmen mit einem erheblichen Aufwand verbunden, da Daten erhoben, aggregiert, Emissionen berechnet und Berichte erstellt werden müssen. Hilfe verspricht hier eine auf die Anforderungen des Emissionshandels zugeschnittene Software, die die notwendigen Prozesse weitgehend automatisiert und gleichzeitig ein Höchstmaß an Rechtssicherheit verspricht.

Die CBAM-Software von osapiens orientiert sich eng am Pflichtenkatalog der Verordnung und führt Unternehmen Schritt für Schritt, von der automatisierten Erstprüfung der Importanmeldungen über die datenbasierte Berechnung der Emissionen bis hin zur automatisierten Erstellung des fertigen CBAM-Berichts.

Zunächst prüft die Software nach einem zentralen Upload vollautomatisch alle Einfuhranmeldungen und ordnet die darin enthaltenen Waren bestimmten Warengruppen zu. Um die korrekte Erstellung des vom Gesetzgeber geforderten CBAM-Quartalsberichts zu gewährleisten, erfolgt gleichzeitig eine automatische Zuordnung der Einfuhranmeldungen zu Meldeperioden und Verzollungsterminen. Darüber hinaus bietet die Lösung eine Funktion zur automatisierten initialen Kontaktaufnahme mit Lieferanten und Anlagenbetreibern, den sogenannten „Readiness Check". Dieser ermöglicht es festzustellen, ob diese aktuell bzw. spätestens ab dem 3. Quartal 2024 in der Lage sind, exakte Emissionsdaten aus dem Herstellungsprozess von CBAM-Gütern zu liefern oder ob auf die für die Übergangszeit zur Verfügung gestellten Standardwerte zurückgegriffen werden muss. Dies hat den Vorteil, dass die Lieferanten für die Herausforderungen der CBAM sensibilisiert und die nachfolgenden Berichtsprozesse vereinfacht werden.

Im nächsten Schritt berechnet die Software nach eingehender Prüfung der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der gelieferten Daten pro Warenart (KN-Code) auf Basis der CBAM-relevanten Importanmeldungen die benötigten CBAM-Zertifikate sowohl für direkte als auch für indirekte Emissionen. Auch die Erstellung des abschließenden CBAM-Berichts kann mit Hilfe der osapiens Lösung umgesetzt werden. Auf Basis der hierfür gesammelten Daten erfolgt eine detaillierte Aufschlüsselung der Gesamtmenge jeder produzierten Warenart und der damit verbundenen CO2-Emissionen. Dabei werden auch bereits bezahlte CO2-Preise in anderen Produktionsländern berücksichtigt.

Damit die von der DEHSt geforderten Quartalsberichte fristgerecht erstellt werden können, bietet die Software zudem eine Benachrichtigungsfunktion, die auch die Kommunikation mit internen Schnittstellen ermöglicht. Der CBAM-Bericht selbst kann im XML-Format erstellt werden, was den Export aller erforderlichen Begleitdokumente zur Einreichung bei der EU erheblich vereinfacht.

Mehr Informationen zu CBAM und auf was Unternehmen jetzt in puncto Inhalte und Fristen bei der aktuellen Berichterstellung achten müssen, erfahren Sie auch in unserem Webinar, am 7. Februar 2024, um 14.00 Uhr. Anmelden können Sie sich unter folgendem Link: CBAM-Berichtspflicht - sind Sie vorbereitet? (osapiens.com)

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