Unternehmerische Nachhaltigkeit in Europa
Die EU hat im Rahmen des 'Green Deal' Maßnahmen ergriffen, um die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt zu fördern und eine nachhaltige Unternehmensführung zum europäischen Standard zu machen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Regulierung der Lieferketten europäischer Unternehmen, um Transparenz zu schaffen.
Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
Im März 2024 haben sich das Europäische Parlament und der Rat auf die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“) geeinigt. Ziel der CSDDD ("CS Triple D") ist der weltweite Schutz von Umwelt und Menschenrechten. Die Richtlinie gilt derzeit für Unternehmen, die in der EU tätig sind, mehr als 1.000 Mitarbeitende und einen Umsatz von 450 Millionen Euro haben. Der Kern des europäischen Gesetzes ist die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette. Das Gesetz wird rund 5.500 Unternehmen in ganz Europa betreffen. Die CSDDD erfordert die Erfassung, Verarbeitung und Aufbereitung großer Datenmengen. Der osapiens HUB for Due Diligence bietet eine digitale, schnelle und sichere Umsetzung aller Sorgfaltspflichten.