Unternehmerische Nachhaltigkeit in Europa
Die EU hat im Rahmen des 'Green Deal' Maßnahmen ergriffen, um die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt zu fördern und eine nachhaltige Unternehmensführung zum europäischen Standard zu machen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Regulierung der Lieferketten europäischer Unternehmen, um Transparenz zu schaffen.
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Die EUDR trat am 29. Juni 2023 in Kraft und stellt einen bedeutenden Meilenstein für den weltweiten Waldschutz dar. Unternehmen sind verpflichtet, verschiedene Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um die globale Entwaldung zu reduzieren und Primärwälder zu schützen.
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen (zunächst nicht-KMU), die folgende Produkte bzw. relevante Rohstoffe in der EU in Verkehr bringen (Hersteller und Importeure), bereitstellen (Händler) oder aus der EU exportieren: Soja, Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao, Rinder und Kautschuk. Zu beachten sind die Folgeprodukte, die eine Vielzahl von Produkten umfassen können und daher einen erheblichen Einfluss auf den Geltungsbereich der betroffenen Unternehmen haben.
Alle betroffenen Unternehmen müssen bis zum 30. Dezember 2024 EUDR-konform sein, daher sollten die Vorbereitungen jetzt beginnen.